Boris Becker (58) steht erneut im Fokus der Öffentlichkeit: Vor dem Oberlandesgericht München musste er eine Niederlage hinnehmen. Sein Ex-Frau Lilly Becker (49) darf nun rechtliche Schritte einleiten, um die ausstehenden Unterhaltszahlungen für ihren Sohn Amadeus (16) einzufordern.
Obwohl Boris Becker und Lilly Becker kürzlich am selben Ort waren – sie bei der Gala der Umbrella Foundation in Düsseldorf, er geschäftlich in der Stadt am Rhein – vermieden sie sich erfolgreich. Amadeus lebt inzwischen mit seiner Mutter in Deutschland, was Begegnungen zwischen Vater und Sohn theoretisch erleichtern würde. Trotzdem sieht Boris Becker seinen jüngsten Sohn nur selten.

Lilly Becker kritisiert, dass Besuche ihres Ex-Mannes zu selten stattfinden. „Er kommt zwar vorbei, aber nicht so oft, wie ich es mir gewünscht hätte“, erklärte sie in einem Interview. Ihr Wunsch: Amadeus solle einen Vater haben, der nicht nur zu besonderen Anlässen präsent ist, sondern auch im Alltag – in den alltäglichen Aufgaben und Pflichten eines Elternteils. Dazu zählt neben Nähe und Sicherheit auch die finanzielle Unterstützung. „Er macht große Gesten, möchte aber nicht die vom Gericht festgelegten Zahlungen leisten“, so Lilly Becker weiter.

Die Auseinandersetzung über den Unterhalt für Amadeus dauert bereits seit der Inhaftierung von Boris Becker an. Nun hat das Oberlandesgericht München klar entschieden: Beckers Einspruch wurde abgelehnt, das Urteil des Amtsgerichts München vom Januar 2026 bleibt bestehen. Damit ist die Zwangsvollstreckung zulässig. Lilly Becker kann nun die Vermögenswerte ihres Ex-Mannes einziehen lassen – von Konten über Honorare bis zu sonstigen Besitztümern.
Bereits jetzt haben die Anwälte von Lilly Becker die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Für die Moderatorin ist dies ein bedeutender Erfolg, da sie nun die zugesicherten Unterhaltsleistungen für ihren Sohn konsequent durchsetzen kann.